Neue Vorgaben für den Personalausweis ab 01.01.2021
Ausweisdokumente sollen besser vor Fälschungen geschützt werden: Am 27. November 2020 stimmte der Bundesrat neuen Vorgaben für Personalausweise und Reisepässe zu, die der Bundestag am 5. November 2020 beschlossen hatte.
Fingerabdrücke im Speicherchip
Der Bundestagsbeschluss führt eine Speicherpflicht für zwei Fingerabdrücke im Chip des Ausweisdokuments ein. Diese gilt voraussichtlich ab 2. August 2021 - im Einklang mit einer entsprechenden EU-Verordnung, die die Speicherpflicht europaweit vorgibt.
Kürzere Geltung für Kinderreisepass
Kinderreisepässe gelten künftig nur noch ein Jahr, können aber mehrmals um jeweils ein Jahr verlängert werden. Daneben ist weiterhin die Beantragung eines sechs Jahre gültigen, biometrietauglichen Passes möglich.
Gesplittetes Inkrafttreten
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es tritt im Wesentlichen am Tag danach in Kraft, die Speicherpflicht für Fingerabdrücke allerdings voraussichtlich erst ab 2. August 2021, die Vorgaben zur elektronischen Fotoübermittlung aufgrund einer längeren organisatorischen und technischen Umsetzungsfrist erst ab 1. Mai 2025.
eID-Karte ab 01.01.2021
Beantragung der eID-Karte
Möglichkeit der Beantragung einer eID-Karte von Angehörigen anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes, um die Online-Ausweisfunktion nutzen zu können.
Die Herstellung bei der Bundesdruckerei in Berlin dauert z. Zt. ca. 3-4 Wochen. Für eine Ausstellung sind mitzubringen:
Ein Lichtbild*), Geburts- bzw. Eheurkunde (wenn nicht bereits bei früherer Ausstellung vorgelegt) und bisheriger Ausweis. Der Antragsteller (Kinder ab 6 Jahren) und beide Erziehungsberechtigten (oder Vollmacht des nicht anwesenden Erziehungsberechtigten) müssen persönlich erscheinen. Bitte beachten Sie, dass die Ausweise nicht verlängert werden. In dringenden Fällen (nur mit entsprechendem Nachweis) werden „vorläufige“ Ausweise ausgestellt (werden nicht in jedem Land akzeptiert). Der vorläufige Personalausweis ist nur 1 Jahr gültig.
Reisepass
Notwendige Unterlagen zum Antrag:
1 Passbild* biometrisch (farbig, aktuell), Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde, wenn noch kein Ausweis ausgestellt wurde.
Gebühren:
bis zum 24. Lebensjahr 37,50 € (gültig 6 Jahre)
ab dem 24. Lebensjahr 60,00 € (gültig 10 Jahre), Expresspass Zusatzgebühr 32,00 €, 48-seitiger Pass Zusatzgebühr 22,00 €
Die Herstellung bei der Bundesdruckerei in Berlin dauert z. Zt. ca. 3-4 Wochen. Für eine Ausstellung sind mitzubringen:
Ein Lichtbild*), Geburts- bzw. Eheurkunde (wenn nicht bereits bei früherer Ausstellung vorgelegt) und bisheriger Ausweis. Der Antragsteller (Kinder ab 6 Jahren) und beide Erziehungsberechtigten (oder Vollmacht des nicht anwesenden Erziehungsberechtigten) müssen persönlich erscheinen. Bitte beachten Sie, dass die Ausweise nicht verlängert werden. In dringenden Fällen (nur mit entsprechendem Nachweis) werden „vorläufige“ Ausweise ausgestellt (werden nicht in jedem Land akzeptiert). Der vorläufige Reisepass ist nur 1 Jahr gültig.
Kinderreisepass
Notwendige Unterlagen zum Antrag:
1 Passbild* biometrisch (farbig, aktuell), Geburtsurkunde, wenn noch kein Ausweisdokument von uns ausgestellt wurde.
Gebühren:
13,00 €
Verlängerung oder Änderung 6,00 €
Geltung für Kinderreisepass:
Kinderreisepässe gelten ein Jahr, können aber mehrmals um jeweils ein Jahr verlängert werden. Daneben ist weiterhin die Beantragung eines sechs Jahre gültigen, biometrietauglichen Passes möglich.
Wartezeit:
keine, wird vor Ort ausgestellt.
Die Kinderreisepässe sind nur noch bis zum 12. Lebensjahr gültig. Danach wird entweder ein Personalausweis oder ein Reisepass ausgestellt. Bitte beachten Sie, dass der Kinderreisepass nur dann verlängert werden kann (bis 12. Lebensjahr), wenn die Gültigkeit noch nicht abgelaufen ist. Für diesen Ausweis ist immer ein Lichtbild*) erforderlich. Der Kinderreisepass ist nur 6 Jahre gültig.
vorläufiger Personalausweis/ Reisepass
Bitte beachten Sie, dass die vorläufigen Dokumente nicht in allen Ländern akzeptiert werden !
Notwendige Unterlagen zum Antrag:
1 Passbild* biometrisch (farbig, aktuell), Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde, wenn noch kein Ausweis ausgestellt wurde.
Bei Fragen zur Beantragung von Dokumenten und zur Terminvereinbarung steht Ihnen das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Aurachtal unter Tel.-Nr. 09132 / 77 50 gerne zur Verfügung.
*) Für alle Ausweise ist ein biometrisches Bild nötig. Bitte dies beim Fotografen erwähnen.