Die Gemeinden Aurachtal und Oberreichenbach waren seit Mai 1978 Mitgliedsgemeinden der damals im Zuge der Gebietsreform gegründeten Verwaltungsgemeinschaft Weisendorf. Mit dem Gesetz über die Änderung der Zugehörigkeit von Gemeinden zu Verwaltungsgemeinschaften vom 10. August 1979 wurde diese Verwaltungsgemeinschaft zum 01. Januar 1980 wieder aufgelöst und die Verwaltungsgemeinschaft Aurachtal mit den beiden Mitgliedsgemeinden Aurachtal und Oberreichenbach mit Sitz in Aurachtal neu gegründet. Im folgenden finden Sie alle Fakten, Daten und aktuelle Informationen von A - Z zur Verwaltungsgemeinschaft Aurachtal.
Die Verwaltungsgemeinschaft stellt eine besondere Form der kommunalen Zusammenarbeit dar. Sie ist in der Verwaltungsgemeinschaftsordnung für den Freistaat Bayern geregelt. Die Verwaltungsgemeinschaft, die dem bayerischen Recht bis zum Erlass der Ersten Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung von 1971 unbekannt war, wurde im Rahmen der Gemeindegebietsreform eingeführt. Sie ist ein Zusammenschluss benachbarter kreisangehöriger Gemeinden mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Zweck des Zusammenschlusses ist die Stärkung der Leistungs- und Verwaltungskraft unter Aufrechterhaltung des Bestandes und damit auch der Entscheidungskompetenzen ihrer Mitgliedsgemeinden in Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft. Die Verwaltungsgemeinschaft nimmt neben ihren eigenen Aufgaben insbesondere auch die Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises ihrer Mitgliedsgemeinden wahr. Ausgenommen ist der Erlass von Satzungen und Verordnungen. Die Verwaltungsgemeinschaft wird durch die Gemeinschaftsversammlung bzw. den Gemeinschaftsvorsitzenden geführt. Die Gemeinschaftsversammlung besteht aus den Vertretern der Gemeinden und zwar aus den ersten Bürgermeistern und je einem Gemeinderatsmitglied. Für jedes volle Tausend ihrer Einwohner entsenden die Mitgliedsgemeinden ein weiteres Mitglied. Die Gemeinschaftsversammlung wählt aus ihrer Mitte einen der ersten Bürgermeister zum Gemeinschaftsvorsitzenden.
Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Aurachtal
Bauanträge, Bauangelegenheiten, Bauleitplanung
1. Gemeinschaftsvorsitzender der Verwaltungsgemeinde Aurachtal
Pässe, Ausweise, Anmeldungen, Fundsachen, Beglaubigungen, Vereine, Müll (für LRA), Friedhof (nur Oberr.bach)
Schulangelegenheiten
Ortsrecht, Kommunalrechtliche Grundsatzfragen, Allgemeines Rechtswesen, Sitzungsdienst
Ortsrecht, Kommunalrechtliche Grundsatzfragen, Allgemeines Rechtswesen, Sitzungsdienst
Leitung der Finanzverwaltung
Buchhaltung, Mahnwesen, Vollstreckung, Verbrauchsgebühren, Grund- und Gewerbesteuer, Hundesteuer
Verkehrsrecht, verkehrsrechtliche Anordnungen, Plakatierungen, Feuerwehr, Turnhallenbelegung, Veranstaltungen, Gewerbean-, um- und -abmeldungen
Versicherungsfälle, Kita-Angelegenheiten
Einwohnerzahlen vom 01.07.2024
Gemeinde Aurachtal: 3219
Gemeinde Oberreichenbach: 1395
Gesamt: 4614
Gemeinschaftsvorsitzender: Klaus Schumann, Aurachtal
Stellvertreter: Klaus Hacker, Oberreichenbach
Dr. Thomas Fuchs, Aurachtal
Jan Heller, Aurachtal
Thomas Schuh, Aurachtal
Klaus Schumann, Aurachtal
André Zollhöfer, Aurachtal
Sandra Berlacher, Oberreichenbach
Klaus Hacker, Oberreichenbach
Christian Reiß, Oberreichenbach
Klaus Schumann
Lange Straße 2
91086 Aurachtal
Telefon: 09132 / 77 50
Die Gemeinden Aurachtal und Oberreichenbach waren seit Mai 1978 Mitgliedsgemeinden der damals im Zuge der Gebietsreform gegründeten Verwaltungsgemeinschaft Weisendorf. Mit dem Gesetz über die Änderung der Zugehörigkeit von Gemeinden zu Verwaltungsgemeinschaften vom 10. August 1979 wurde diese Verwaltungsgemeinschaft zum 01. Januar 1980 wieder aufgelöst und die Verwaltungsgemeinschaft Aurachtal mit den beiden Mitgliedsgemeinden Aurachtal und Oberreichenbach mit Sitz in Aurachtal neu gegründet.
Verwaltungsgemeinschaft Aurachtal
Lange Straße 2
91086 Aurachtal
Telefon: 0 91 32 / 775 0
Telefax: 0 91 32 / 775 19
Email: vg@aurachtal.de
Für Besuche ist eine Terminvereinbarung erwünscht
Montag: 8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 7:00 - 12:00 Uhr [&] 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr [&] 14:00 - 18:30 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Die Niederschriften werden in der Regel erst in der darauffolgenden Sitzung von der VG-Versammlung genehmigt. Die Veröffentlichung erfolgt deshalb immer unter Vorbehalt.