Bitte überprüfen Sie die Gültigkeit Ihrer Ausweis- und Passdokumente und informieren Sie sich vorab über die genauen Einreisebestimmungen in Ihrem Urlaubsland. Eine aktuelle Übersicht erhalten Sie beim Auswärtigen Amt online unter www.auswaertiges-amt.de/de/ ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise.
Die Bearbeitung von Personalausweisen beträgt derzeit ca. 2-3 Wochen, für Reisepässe beträgt die Bearbeitungszeit ca. 6-8 Wochen. Wegen der direkten elektronischen Verarbeitung der Personalausweis- und Passdokumente ist es zwingend erforderlich, dass Dokumente persönlich beantragt werden! Auch Kinder benötigen für Reisen außerhalb Deutschlands ein eigenes Ausweisdokument.
Die Beantragung oder Verlängerung/Aktualisierung von Kinderreisepässen ist seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr möglich.Alternativ kann für Kinder ein Personalausweis oder ein Reisepass ausgestellt werden.
Diese Dokumente werden von der Bundesdruckerei und nicht mehr direkt vor Ort vom Einwohnermeldeamt erstellt. Bitte beachten Sie deshalb die oben genannten Bearbeitungszeiten und denken Sie auch daran, ein aktuelles, biometrisches Passbild sowie ggf. eine Geburtsurkunde zur Beantragung vorzulegen.
Bei Fragen steht Ihnen das Einwohnermeldeamt unter Tel. 09132 / 77 50 oder per E-Mail an vg@aurachtal.de gerne zur Verfügung. Weitere Informationen zu Ausweis- und Passdokumenten finden Sie online unter https://www.aurachtal.de/ausweise.html.
Zur Setz- und Brutzeit des Reh- und Federwild ist es unbedingt notwendig, in der Flur Hunde an der Leine zu halten und die Wiesen und Wälder nicht zu betreten oder mit Fahrrädern zu befahren. Landwirtschaftliche Flächen unterliegen einem gesetzlichen Betretungsverbot. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer dazu.
Ab 06. März bis 29. Mai ist am Bauhof in Münchaurach, Lange Straße 2, ein Grüngutcontainer zur Sammlung aufgestellt. Die Bürgerinnen und Bürger können dann ihre Grüngutabfälle immer donnerstags in der Zeit von 14:00 bis 18:00 Uhr abgeben.
Nächste Termine: 13.03.2025, 20.03.2025, 27.03.2025, 03.04.2025, 10.04.2025
Wer einen Hund besitzt, der bei der VGem Aurachtal noch nicht gemeldet ist, muss dies unverzüglich tun. Wenn ein Hund abhanden kommt, getötet wird, verendet, verkauft oder künftig in einer anderen Gemeinde oder Stadt gehalten wird, muss ihn der bisherige Besitzer unverzüglich abmelden. Wechselt der Hund den Besitzer, so hat der bisherige Besitzer bei der Abmeldung, Name und Anschrift des neuen Besitzers anzugeben. Der Abmeldepflicht unterliegen insbesondere auch Personen, die 2024 einen Hund gehalten haben, ihn zwischenzeitlich abgegeben haben oder er ihnen entlaufen ist. Bitte beachten Sie außerdem, dass keine jährlichen Bescheide versendet werden, da die Hundesteuerfälligkeiten im Erstbescheid bereits angekündigt wurden. Die Hundesteuer wird am 01.04. ohne weitere Ankündigung fällig.
Bei einem Eigentumswechsel ist derjenige Steuerschuldner, dem das Grundstück bei der Feststellung des Einheitswertes zugerechnet wurde (§ 10 Abs. 1 GrStG).
Die Grundsteuer wird gemäß § 9 Abs. 1 Grundsteuergesetz nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt. Somit hat derjenige, der am 1. Januar Steuerschuldner war, die Grundsteuer für das komplette Jahr zu entrichten.
Dem Verkäufer und Käufer steht es unabhängig von den gesetzlichen Bestimmungen frei, Erstattungsansprüche mittels einer privatrechtlichen Vereinbarung im Kaufvertrag zu regeln.
Die Verwaltungsgemeinschaft Aurachtal kann erst dann einen Eigentumswechsel durchführen, wenn eine Meldung durch das Finanzamt erfolgt ist.
FIT AM HANDY ODER TABLET - KOSTENLOSE UND INDIVIDUELLE BERATUNG - Wenn das Handy nicht so will, wie es soll, Sie eine VGN-Verbindung brauchen, oder eine neue APP einrichten möchten - hier können Sie alle Fragen stellen und bekommen kompetente und freundliche Unterstützung.
Nächste Termine: 26.03.2025, 23.04.2025, 28.05.2025
Wann: 4. Mittwoch im Monat, 9:00 bis 11:00 Uhr
Ort: Gemeindehaus der ev. Kirche, Mühlberg 1, 91086 Aurachtal
Ansprechpartnerin des Landkreises: Bettina Recktenwald, Büro für Seniorenangelegenheiten, Telefon: 09131 / 803 13 34 in Kooperation mit der VG Aurachtal, Ansprechpartnerin: Marion Braun, Telefon: 09132 / 775 26.
Sehr geehrte Nutzer des Tennisweges in Falkendorf, der Tennisweg in Falkendorf wird von Spaziergängern, Radfahrern, Tennisspielern, Kita-Eltern und -Angestellten befahren und begangen. Wir bitten Sie, auch bei eventueller Eile, die Grundregeln der Straßenverkehrsordnung (§1) zu beachten: [A] Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. [B] Wer am Straßenverkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Leider häufen sich in den letzten Monaten die Beschwerden der verschiedenen Verkehrsteilnehmer über die jeweilige andere Gruppe. Dies wäre bei entsprechender Rücksichtnahme und Verständnis sicherlich vermeidbar. Die Rücksichtnahme sollte auch gegenüber den Anwohnern gelten. Wir bitten um zukünftige Beachtung und danken für Ihr Verständnis.
Vermehrte Klagen über mit Hundekot verunreinigte Gehwege und öffentliche Plätze.
Zurzeit häufen sich wieder die Klagen über mit Hundekot verunreinigte Gehwege und öffentliche Plätze. Bürger beschweren sich auch darüber, dass Hundekot in ihren Vorgärten hinterlassen wurde. Verschmutzungen durch Hundekot bieten einen unerfreulichen Anblick und belästigen die Bevölkerung. So ist leider wieder vermehrt festzustellen, dass Bürgersteige, Grünanlagen und sonstige Flächen mit Hundekot verunreinigt sind und damit auch eine gesundheitliche Gefahr, zum Beispiel für spielende Kinder, darstellt. Also achten Sie darauf, wo Ihr Hund sein „Geschäft“ erledigt. Spielplätze, Gehsteige, öffentliche Wege, Plätze und Grünanlagen sowie Nachbars Vorgarten sind dafür tabu. Sollte ihr Hunde dennoch an einer dieser Stellen sein „Geschäft“ verrichten, dann sind Sie dazu verpflichtet, den Hundekot zu beseitigen. Es ist nicht Sache der Gemeinde oder Ihrer Mitmenschen, die Hinterlassenschaft Ihres Hundes zu entfernen.
Hundekot ist Abfall und gehört in die Restmülltonne. Wenn Sie beim Gassiegehen einfach einen Hundekotbeutel aus den zahlreich vorhandenen Hundekotstationen mitnehmen, um dann damit den Kot Ihres Vierbeiners einzusammeln, tragen Sie mit dazu bei, unsere Gemeinde sauber zu halten. Ihre Mitmenschen werden es Ihnen danken. Wir sind froh, dass sich viele einsichtige Hundehalter an diese Regeln halten und mit gutem Beispiel voran gehen. Dafür danken wir Ihnen an dieser Stelle recht herzlich.
Als zuständiger Verteilnetzbetreiber in der Region plant die Bayernwerk Netz GmbH die Sanierung und Verstärkung der bestehenden 110-kV-Freileitung zwischen den Umspannwerken Kastenweiher und Eltmann. Für das Verfahren ist es im Vorfeld erforderlich, die Tier- und Pflanzenwelt zu erfassen. Die Bayernwerk Netz GmbH wird das Vorhaben in der Vorbereitung des erforderlichen Genehmigungsverfahrens von März 2024 bis maximal März 2025 umweltfachlich kartieren lassen. Zu diesem Zweck werden Umweltplaner Flurstücke großflächig im Stadt- oder Gemeindegebiet der Kommune Aurachtal betreten.
Kartierungsarbeiten
In Unterfranken kartiert die Fachfirma Planungsgesellschaft Natur & Umwelt mbH, in Oberfranken und Mittelfranken die Fachfirma TNL Umweltplanung. Für die Arbeiten betreten die Dienstleister private Grundstücke sowie landwirtschaftliche Wege und untersuchen die Umgebung auf verschiedene schützenswerte Pflanzen und Tiere. Um alle Arten zu dokumentieren, finden die Begehungen der Flächen zu unterschiedlichen Tages- und Jahreszeiten statt. Vereinzelt platzieren die Kartierer für einen Zeitraum von mehreren Monaten (Nist-)Verstecke wie Plastikröhren oder Bleche, um Tiere leichter zu erkennen und zu finden. Wir bitten Sie darum, solche Nistverstecke nicht zu entfernen. Die (Nist-)Verstecke sind als solche gekennzeichnet und werden nach Abschluss der Untersuchungen im Auftrag der Bayernwerk Netz GmbH wieder entfernt. Die erhobenen Daten fließen in Umweltgutachten ein. Diese legen Schutzmaßnahmen fest, die den Einfluss des Baus auf die Natur minimieren.
Weitere Informationen
Fragen, Mitteilungen und Hinweise zu den Kartierungsarbeiten nehmen wir gerne entgegen. Bitte wenden Sie sich an: Alischa Naomi Staebner (Genehmigungsmanagement HS-Leitungen), Bayernwerk Netz GmbH, Tel.: +49 152 / 046 186 57, E-Mail: alischanaomi.staebner@bayernwerk.de Bei sonstigen Fragen und Hinweisen wenden Sie sich gerne an: Christian Stenzel (Projektleiter), Bayernwerk Netz GmbH, Tel.: +49 951 309 323 65, E-Mail: christian.stenzel@bayernwerk.de
Ab September 2023 übernimmt der Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz die Verkehrs- überwachung in Aurachtal. Dazu zählen Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen und die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, die im ruhenden Verkehr festgestellt werden. Zu diesem Zweck hat sich die Verwaltungsgemeinschaft Aurachtal dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz, kurz ZV KVS Oberpfalz, angeschlossen. Ab September 2023 wird der Verband im Auftrag der Verwaltungsgemeinschaft Aurachtal das Einhalten der Parkregeln in der Gemeinde Aurachtal überwachen. In einem zweiten Schritt übernimmt der Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz auch die Überwachung des fließenden Verkehrs in der Gemeinde Aurachtal.
[29.07.2024**] Das Staatliche Bauamt Nürnberg hat am 31.07.2024 die am westlichen Ortsende von Falkendorf gelegene Reichenbachbrücke wieder für den Verkehr frei gegeben. Im Nachgang wird die bauzeitliche Umfahrung in Teilbereichen wieder zurück gebaut. Nach zehn Monaten Bauzeit wurde die Reichenbachbrücke am Mittwoch, den 31.07.2024 wieder dem Verkehr übergeben. Während der Bauphase wurde der Verkehr auf der Nordseite über eine Behelfsumfahrung und über den Dörfl aser Weg an der Baustelle vorbeigebführt. Die Reichenbachbrücke bei Falkendorf besteht aus einem Wellstahlrohr mit einer lichten Höhe von 2,62 Meter und einer lichten Weite von 4,18 Meter. Aufgrund der jahrelangen Einwirkung von Tausalzen und Wasser hatte sich der Zustand des bestehenden Wellstahldurchlasses soweit verschlechtert, dass er seit September 2023 abgebrochen und an gleicher Stelle erneuert werden musste. Im Zuge der Bauarbeiten wurde im Baustellenbereich der bestehende Gehweg auf der Nordseite zu einem Geh- und Radweg verbreitert. Zusätzlich wurde der Abschnitt mit Schutzplanken abgesichert. Neben dem Ersatzneubau der Reichenbachbrücke wurde somit auch die Verkehrssicherheit zwischen Falkendorf und Münchaurach deutlich verbessert. Eine Fortführung des Radweges Richtung Münchaurach im Westen mit dem Ausbau des bisherigen Gehweges ist für 2025 vorgesehen. Staatliches Bauamt Nürnberg, Andres Eisgruber, Behördenleiter.
[31.07.2024**] Am 31. Juli 2024 wurde die St2244 wieder dem Verkehr übergeben. Im Anschluss wird die Behelfsumfahrung zurückgebaut. Bis wann dies abgeschlossen sein wird, steht noch nicht fest. Der Schotter des Behelfsdammes soll nicht entsorgt, sondern an anderer Stelle wiederverwendet werden. Erst wenn der neue „Einsatzort“ für das Baumaterial feststeht, kann der Rückbau des Dammes geplant werden. Bauarbeiten bedeuten auch immer Einschränkungen für die Bevölkerung, auch in diesem Falle wird es immer wieder zu Verkehrseinschränkungen kommen. Wir bedanken uns jetzt schon für Ihr Verständnis.
[18.04.2024**] Das Staatliche Bauamt hat die Gemeinde Aurachtal informiert, dass die Erneuerung des Reichenbachdurchlasses, bei der Engstelle zwischen Falkendorf und Münchaurach, bis zum Sommer abgeschlossen sein soll. Nach derzeitigem Planungsstand soll der wiederhergestellte Durchlass Anfang Juni asphaltiert und ca. Ende Juli wieder dem Verkehr übergeben werden. Im Anschluss wird die Behelfsumfahrung zurückgebaut. Bis wann dies abgeschlossen sein wird, steht noch nicht fest. Der Schotter des Behelfsdammes soll nicht entsorgt, sondern an anderer Stelle wiederverwendet werden. Erst wenn der neue „Einsatzort“ für das Baumaterial feststeht, kann der Rückbau des Dammes geplant werden. Bauarbeiten bedeuten auch immer Einschränkungen für die Bevölkerung, auch in diesem Falle wird es immer wieder zu Verkehrseinschränkungen kommen. Wir bedanken uns jetzt schon für Ihr Verständnis.
[14.09.2023**] Das Staatliche Bauamt hat die Gemeinde Aurachtal informiert, dass die Erneuerung des Reichenbachdurchlasses bei der Engstelle zwischen Falkendorf und Münchaurach nun in Angriff genommen werden soll. Hierzu soll zunächst ab Mitte/Ende September eine Behelfsumfahrung der Engstelle gebaut werden. Der Verkehr wird dabei nach Norden auf den Dörfl aser Weg geleitet. Der Dörfl aser Weg wird dabei zwischen Fasanenweg und Hauptstraße so verbreitert, dass er den Verkehr der Staatsstraße aufnehmen kann. Die Ausfahrt aus dem Fasanenweg und aus dem Hirschberg soll aber jederzeit möglich sein. Die Umfahrung soll ca. ab Mitte November fertiggestellt und befahrbar sein. Erst wenn die Behelfsumfahrung für den Verkehr freigegeben ist, kann die eigentliche Baustelle begonnen werden. Dabei wird der alte Durchlass abgerissen und durch einen Neubau ersetzt. Die Bauarbeiten hierfür werden voraussichtlich bis Mitte 2024 andauern. In der zweiten Jahreshälfte 2024 wird dann die Behelfsumfahrung zurückgebaut und der Reichenbach in diesem Bereich renaturiert. Bauarbeiten bedeuten auch immer Einschränkungen für die Bevölkerung, auch in diesem Falle wird es immer wieder zu Verkehrseinschränkungen kommen. Wir bedanken uns jetzt schon für Ihr Verständnis.
[10.08.2023**] Das Staatliche Bauamt Nürnberg als Bauherr und Kostenträger für die Sanierung des Reichenbachdurchlasses unter der Staatsstraße 2244 zwischen Falkendorf und Münchaurach zur weiteren zeitlichen Planung Folgendes mitgeteilt:
+ Die Ausschreibung des Projektes ist veröffentlicht. Die Submission ist Anfang August vorgesehen.
+ Während der Ausschreibung sind Nebenangebote zur Verkürzung der Bauzeit zugelassen.
+ Vorausgesetzt, das Vergabeverfahren verläuft reibungslos und der Auftrag kann im August 2023 vergeben werden, können aus heutiger Sicht die Bauarbeiten Anfang bis Mitte September 2023 beginnen.
Folgender Ablauf ist vorgesehen:
+ Bau und Verkehrsverlegung der Behelfsumfahrung in 2023.
+ Herstellung der Reichenbachverrohrung, Herstellung der Umfahrung und Abbruch des bestehenden Wellstahldurchlasses soweit wie möglich in 2023.
+ Nach der Winterpause 2023/2024 Herstellung der neuen Reichenbachbrücke einschl. Straßenbau im Bereich des gesperrten Staatsstraßenstückes.
+ Rückverlegung des Verkehrs auf die ursprüngliche Streckenführung, Rückbau der Behelfsumfahrung und Restarbeiten voraussichtlich bis zum / im 3. Quartal 2024.