Die Gemeinde Aurachtal ist bemüht, seine Website im Einklang mit den landesrechtlichen Vorgaben in Verbindung mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.aurachtal.de.
Die Website der Gemeinde Aurachtal wird derzeit gemäß BITV 2.0/WCAG 2.1 evaluiert. Sobald die dementsprechenden Prüfberichte vorliegen, werden an dieser Stelle mehr Informationen bereitgestellt
Über die bereitgestellten E-Mail-Adressen (s. Impressum) haben Sie die Möglichkeit, uns Fehler oder Barrieren zu übermitteln oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit zu erfragen.
Sie haben die Möglichkeit, sich an die Beschwerdestelle für Barrieren von Informationen zu wenden, wenn Sie die Einhaltung der Anforderungen aus Artikel 7 der Richtlinie EU 2016/2102 in Frage stellen: