Bundestagswahl 2025 am 23. Februar 2025

 
 
 

Kurzinfo

 

Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Bei der Bundestagswahl erhält der Wähler eine Erststimme für die Wahl des Direktkandidaten in dem jeweiligen Wahlkreis und eine Zweitstimme für die jeweilige Landesliste einer Partei. Die Verwaltungsgemeinschaft Aurachtal mit rd. 3.400 Wahlberechtigten (Gemeinde Aurachtal und Oberreichenbach) gehört dem Wahlkreis Nr. 241 „Erlangen“ an.

 
 
 

Wer ist wahlberechtigt?

 

Gemäß § 12 Abs. 1 BWG ist wahlberechtigt,

wer am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat,

wer seit mindestens drei Monaten (23.11.2024) in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst im Wahlgebiet gewöhnlich aufhält,

wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 GG ist und

wer nicht nach § 13 vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

 
 
 

Sie sind Deutsche/r und leben im Ausland?

 

Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie

1. nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder

Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis in Wahlscheinantrag (frühere Wohnung/früherer gewöhnlicher Aufenthalt)

2. aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis in Wahlscheinantrag (Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen)

 
 
 

Bekanntmachungen

 

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen vom 16.01.2025

Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl: Gemeinde Aurachtal vom 16.01.2025

Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl: Gemeinde Oberreichenbach vom 16.01.2025

 
 
 

Umzug/Wegzug vor der Wahl

 

Sie ziehen kurz vor der Wahl um? Wenn Sie zwischen dem 13.01.2025 und 02.02.2025 umziehen und in der neuen Gemeinde/Stadt wählen möchten, können Sie sich bis zum 21. Tag vor der Wahl (02.02.2025) in das Wählerverzeichnis Ihres Zuzugsortes auf Antrag eintragen lassen. Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres vorherigen Wohnortes wird von Amts wegen informiert und Ihre Eintragung aus dem dortigen Wählerverzeichnis entfernt.

 
 
 

Stimmzettel

 

Ein Muster des Stimmzettels zur Bundestagswahl kann hier in Kürze abgerufen werden.

 
 
 

Wahlbenachrichtigungsbriefe und Briefwahl

 

Die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die Bundestagswahl am 23.02.2025, werden voraussichtlich ab Donnerstag, den 16.01.2025 bis spätestens Sonntag, den 02.02.2025 an alle Stimmberechtigten im Verwaltungsgebiet verteilt.

Sollten Sie bis Sonntag, den 02.02.2025 noch keine Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl erhalten haben, aber glauben, stimmberechtigt zu sein, setzen Sie sich bitte zur Klärung des Sachverhaltes umgehend mit uns in Verbindung (Tel. 09132 / 775 10).

 
 
 

Beantragung und Abholung von Briefwahlunterlagen

 

Briefwahl kann ab Erhalt der Wahlbenachrichtigung wie folgt beantragt werden:

 

QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung scannen. Ihre Daten werden automatisch an uns übermittelt.

Über das Bürger-Serviceportal der VG Aurachtal (vom 15.01.2025 - 19.02.2025, 12:00 Uhr).

Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes ausfüllen und bei uns einwerfen.

 

Nach Bearbeitung werden Ihnen die Briefwahlunterlagen zugesandt.

 

Falls notwendig, kann der Antrag auf Briefwahl (schriftlich - nicht telefonisch) bereits vorher gestellt werden (z.B. bei einem Auslandsaufenthalt).

Briefwahlanträge müssen uns spätestens zwei Tage vor der Wahl, also bis Freitag, 21.02.2025, 15:00 Uhr, vorliegen. Nur in bestimmten Ausnahmefällen (z.B. bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung) können sie noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden.

 

Möchten Sie die Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus abholen, muss ebenfalls die Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes ausgefüllt werden. Beachten Sie hierbei bitte, dass die Unterlagen nur an Sie persönlich ausgehändigt werden können. Auch an Ehepartner, Kinder, Eltern dürfen die Unterlagen nur durch Vollmacht mitgegeben werden. Sollte keine Vollmacht ausgefüllt sein, werden Ihnen die Unterlagen per Post zugesandt.

 

Achtung: Auf Grund der vorgezogenen Bundestagswahl und die dadurch entstandenen kürzeren Fristen erhalten wir die Stimmzettel wahrscheinlich erst Anfang Februar. Sobald diese eintreffen, werden wir Ihnen die beantragten Briefwahlunterlagen umgehend zusenden!

 

Unsere Empfehlung lautet daher: Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte nach Möglichkeit keinen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen, sondern am Wahlsonntag im Wahllokal von seinem Urnenwahlrecht Gebrauch machen.

 
 
 

Ihr Kontakt zum Wahlamt

 

Für Rückfragen stehen Ihnen die Kolleginnen im Einwohnermeldeamt der VG Aurachtal unter den Tel. Nr. 09132 / 775 10 zu den üblichen Öffnungszeiten der VG Aurachtal gerne zur Verfügung. Oder senden Sie uns eine E-Mail an: wahlen@aurachtal.de

 
 
 

Aktuelle Informationen zur Bundestagswahl 2025

 

Die Bundeswahleiterin - Statistische Bundesamt

Bundestagswahl 2025 - Bayerisches Landesamt für Statistik

 
 
 

Wahlergebnisse zur Bundestagswahl 2025

 

Vorläufige Wahlergebnisse für Bayern